Zahlungs- und Lieferbedingungen

Lieferung

  1. Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ist freie Anlieferung vereinbart, so geht die Gefahr mit der Ankunft des Fahrzeuges vor der Lieferanschrift zu ebener Erde bzw. an der Stelle, die mit dem Fahrzeug zumutbar erreichbar ist über. Unser Kunde ist verpflichtet, soweit dies technisch erforderlich ist, die zum Abladen erforderlichen Gerätschaften oder Mitarbeiter zu stellen.
  2. Teillieferungen sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Sie gelten als selbständige Lieferung. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten.
  3. Die Lieferung ist unverzüglich bei Empfang auf Vollständigkeit und Beschädigung sowie Mangelfreiheit zu prüfen.
  4. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
  5. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote, Rohstoff- und Energiemangel, Feuer, Verkehrssperren, Störungen der Betriebe oder des Transportes oder sonstiger Umstände gleich, die wir nicht zu vertreten haben, und zwar einerlei, ob sie bei uns, dem Vorlieferanten oder einem Unterlieferer eintreten. Wird durch die genannten Ereignisse die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Unser Kunde kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir innerhalb angemessener Frist liefern oder zurücktreten wollen. Erklären wir uns innerhalb angemessener Frist nicht, so kann der Kunde seinerseits hinsichtlich des nicht erfüllten Teiles der Lieferung zurücktreten.
  6. Unsere Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt vollständiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Verzögerung oder Nichtbelieferung ist durch uns verschuldet.
  7. Wir sind berechtigt, zu Lasten des Kunden eine Transport- und Bruchversicherung abzuschließen. Schadensmeldungen sind sofort bei Empfang der Ware zu erstatten und unverzüglich nach Art und Umfang beweiskräftig zu bestätigen.
  8. Von uns gelieferte Ware wird nur in einwandfreiem Zustand und nur nach vorheriger Vereinbarung mit uns bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. Freiwillig zurückgenommene Ware wird je nach Zustand, abzüglich von mindestens 15% Kostenanteil gutgeschrieben. Die Gutschrift erfolgt, sobald wir die Gutschrift des Herstellers erhalten. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter Ware ist ausgeschlossen.

Zahlung

a ) Zahlungsbedingungen
  1. Unsere Lieferungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, wie folgt zahlbar: Produkte: Innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto. Reparaturen und Beträge unter € 60,-- :
    Sofort nach Erhalt der Rechnung rein netto ohne jeden Abzug.
  2. Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, daß bis dahin alle früheren Rechnungen beglichen sind. Für die Skontoberechnung ist der Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Fracht usw. maßgebend.
  3. Zur Hereinnahme von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet. Wechsel nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit herein. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung und ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden.
  4. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
  5. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, soweit nicht mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufgerechnet wird.
  6. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen, soweit diese Zurückbehaltungsrechte nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

 

b) Zahlungsverzug und Kreditwürdigkeit
Bei Überschreiten der vereinbarten Zahlungsfristen und sonstigem vertragswidrigen Verhalten unseres Kunden stehen uns nach Invollzugsetzung folgende Rechte zu:

  1. Von allen Verträgen zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, unseren Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, gelieferte Ware in Besitz zu nehmen, Sicherheiten zu fordern, gestellte Sicherheiten zu verwerten, alle ausstehenden Zahlungen fällig zu stellen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen,
  2. Verzugszinsen ab Fälligkeitsdatum von mindestens 3% über Bundesbankdiskontsatz zu berechnen,
  3. weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.

 

c) Veränderungen in der Inhaberschaft, der Geschäftsform oder sonstige, die wirtschaftlichen Verhältnisse berührenden Umstände sowie Anschriftenänderungen sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Derartige Veränderungen in der Person oder den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden berechtigen uns nach unserer Beurteilung und Wahl:
  1. Zahlung oder Sicherheitsleistung wegen fälliger oder gestundeter Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen. Die gilt auch für hereingenommene Wechsel,
  2. bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung die Erfüllung der bestehenden Verträge zu verweigern.
 

d) Unseren Kunden bleibt stets der Nachweis vorbehalten, daß uns kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.