AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Henne Verpackung

 

Unsere AGB's finden Sie hier als pdf Dokument

 

Allgemeines

  1. Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten für sämtliche geschäftlichen Beziehungen zwischen uns und unseren Kunden. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, als angenommen. Gegenbe-stätigungen unserer Kunden unter Hinweis auf deren Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
  2. Abweichende Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
  3. Die Rechte des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag sind nicht übertragbar.
  4. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berühren nicht die Gültigkeit des Vertrages.
  5. Wir speichern im Rahmen der Geschäftsverbindung erforderliche personenbezogene Daten gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz.

Angebot

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung.
  2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten, auch Angaben der Lieferwerke, sind nur verbindlich, wenn dies zwischen dem Kunden und uns ausdrücklich vereinbart wird.
  3. An den zum Angebot gehörenden Unterlagen sowie Modellen behalten wir uns das Alleineigentum und Urheberrecht vor.
  4. Preise für einzelne Positionen eines Angebotes haben nur Gültigkeit bei Erteilung des Gesamtauftrages über dieses Angebot.

Auftragsbestätigung

  1. Aufträge, Abreden, Zusicherungen usw. einschließlich derjeniger unserer Mitarbeiter bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne von § 459 BGB liegen nur dann vor, wenn sie als solche ausdrücklich gekennzeichnet sind.
  2. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Menge.
  3. Bei Preis- und Kostenerhöhungen zwischen dem Vertragschluß und dem vereinbar-ten Liefertermin sind wir berechtigt, eine entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen dem Vertragschluß und dem vereinbarten Liefertermin ein Zeitpunkt von mehr als vier Monaten liegt. Übersteigen die Preise im Zeitpunkt der Lieferung die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 10%, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Gebrauchsmusterschutz

Liegen der von uns zu erbringenden Lieferung/Leistung Muster, Zeichnungen und Mod-elle des Bestellers zugrunde, übernimmt dieser die Haftung, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Im Fall der Verletzung von Schutzrechten Dritter sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Eventuell entstehende Schäden sind vom Besteller zu ersetzen.

Gewährleistung und Haftung

  1. Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den nachstehenden Bestimmungen
  2. Offensichtliche Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefer-gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereit zu halten, bzw. uns auf Verlangen zuzusenden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht ent-deckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist jedwede Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus.
  3. Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht auf den Einwand, daß die Mängelrüge des Kunden nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei.
  4. Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern nicht im Einzelfall eine längere Gewährleistungsfrist vereinbart wird oder der Hersteller länger gewährleistet, sechs Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
  5. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften und wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz oder bessern auf unsere Kosten nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl. kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Darüber hinaus bestehen grundsätzlich keine weiteren Ansprüche gegen uns, insbesondere keine Schadensersatzansprüche wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden, soweit nicht nachstehend etwas anderes vereinbart ist.
  6. Sachschadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß, aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns als auch unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder bei vertraglichen Hauptleistungspflichten fahrlässig verursacht wurde oder es sich um Sachschadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen handelt. In jedem Fall beschränkt sich unsere Sach-schadensersatzpflicht auf den nachgewiesenen Schaden, höchstens jedoch auf 10%des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgelegen hat oder eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.
  7. Wir sind zur Gewährleistung nicht verpflichtet, solange der Kunde den unter Be-rücksichtigung eines Mangels geschuldeten Kaufpreisteil nicht bezahlt hat.
  8. Ware, die als mindere Qualität verkauft ist, oder gebrauchte Ware, wird insoweit unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung verkauft.

Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen unsere Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert unsere Forderungen um mehr als 20%übersteigt.
  2. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Montage erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
  3. Unser Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sowie die Vereinbarung von Abtretungsverboten sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware be-stehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt im vollen Umfang an uns ab. Unsere sämtlichen Eigentumsvorbehaltsrechte (einfacher, erweiterter, verlängerter Kontokorrentvorbehalt) erlöschen auch dann nicht, wenn von uns stammende Ware von einem anderen Käufer erworben wird, solange dieser die Ware nicht bei uns bezahlt hat. Dies gilt insbesondere für den Verkauf im Rahmen verbundener Unternehmen. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hin-weisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
  5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und ggfs. Abtretung der Herausgabeansprüche unseres Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz unserer Firma.
  2. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz unserer Firma ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus unseren Rechtsbeziehungen zu unseren Kunden unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  3. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen und die zwischen uns und unseren Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen ist ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.